Ein Kleinkraftrad ist ein motorisiertes Zweirad mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Es ist in der Regel für Jugendliche ab 16 Jahren mit einem entsprechenden Führerschein der Klasse AM zugelassen.
Kleinkrafträder sind in der Regel mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet, jedoch gibt es auch elektrisch betriebene Modelle. Sie sind oft leicht und wendig und eignen sich daher gut für den Stadtverkehr. Durch ihre beschränkte Geschwindigkeit sind sie jedoch weniger für längere Strecken oder Autobahnfahrten geeignet.
Je nach Modell können Kleinkrafträder verschiedene Ausstattungsmerkmale aufweisen, wie zum Beispiel Blinker, Lichtanlage, digitaler Tacho oder Stauraum. Es besteht Helmpflicht bei der Benutzung eines Kleinkraftrads.
Kleinkrafträder sind eine beliebte Wahl für Jugendliche als erstes motorisiertes Fahrzeug, da sie vergleichsweise günstig in der Anschaffung und im Unterhalt sind. Allerdings gelten auch für Kleinkrafträder bestimmte Vorschriften im Straßenverkehr, wie beispielsweise die Einhaltung von Promillegrenzen oder die Nutzung von bestimmten Straßen.
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